AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DIVERSA GmbH nach dem Schwerbehindertengesetz

 SGB IX. Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (gemeinnützig)

Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers

1. Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen der DIVERSA GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie sind nur wirksam, wenn sie von der DIVERSA GmbH bestätigt wurden. Das gleiche gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB. Mit dem Erscheinen dieser AGB verlieren die bisherigen AGB ihre Gültigkeit.

2. Angebot und Abschluss
Angebote sind unverbindlich und freibleibend und haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Wochen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch über E-Mail oder Telefax) zu erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler oder Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten für alle Produkte und Dienstleistungen die vereinbarten Preise gemäß Angebot der DIVERSA GmbH. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungsüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09. Juni 1998 erhoben. Die erste Mahnung ist kostenfrei, bei der 2. Mahnung werden 2,50 €, bei der 3. Mahnung 7,50 € als Kostenersatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Mängelrügen/ Beanstandungen
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung vorzubringen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bessern wir nach oder liefern nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz. Hierfür steht eine angemessene Frist zur Verfügung.

5. Eigentumsvorbehalt
Produkte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DIVERSA GmbH. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen der DIVERSA GmbH und dem Kunden erfüllt sind.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Rechtstreitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der DIVERSA GmbH. Das Vertragsverhältnis unterliegt in vollem Umfang dem deutschen Recht.